Ratgeber für Verkäufer
Energieausweis beim Verkauf: die fünf Pflichtangaben
Wer eine Immobilie verkauft, braucht einen gültigen Energieausweis. Er muss dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und bei Vertragsschluss übergeben werden. Schon die Anzeige muss bestimmte Angaben enthalten.
Diese fünf Angaben verlangt § 87 GEG
- Art des Energieausweises — Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis
- Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in kWh je Quadratmeter und Jahr
- Wesentlicher Energieträger der Heizung
- Baujahr des Gebäudes nach Energieausweis
- Energieeffizienzklasse
Was passiert, wenn sie fehlen
Fehlende oder falsche Pflichtangaben sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Häufiger als das Bußgeld ist die Abmahnung durch Wettbewerber oder Verbände.
Gültigkeit
Zehn Jahre. Ein abgelaufener Ausweis ist wertlos — prüfen Sie das Datum, bevor Sie inserieren. Fehlt der Ausweis, organisieren wir ihn; bei Bedarf auch den aussagekräftigeren Bedarfsausweis.