So läuft der Verkauf
Ein Immobilienverkauf besteht aus etwa zwei Dutzend Entscheidungen. Die wichtigsten fallen, bevor die erste Anzeige online geht: der Preis, die Unterlagen, die Zielgruppe. Wer diese drei richtig setzt, verkauft schneller und besser.
1. Erstgespräch vor Ort
Wir sehen uns die Immobilie an — bei Ihnen, nicht am Telefon. Dabei klären wir Zustand, Ausstattung, Besonderheiten und vor allem Ihr Ziel: Höchstpreis, schneller Abschluss oder Diskretion. Das ist kostenfrei und verpflichtet Sie zu nichts.
2. Wert ermitteln
Wir ordnen Ihre Immobilie anhand tatsächlicher Abschlüsse vergleichbarer Objekte in Ihrer Lage ein, nicht anhand von Angebotspreisen. Sie bekommen eine Spanne mit Begründung. Liegt Ihre Vorstellung darüber, sagen wir es vorher.
3. Unterlagen
Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Baulastenverzeichnis, bei Wohnungen Teilungserklärung und Protokolle, dazu der Energieausweis. Fehlende Papiere sind der häufigste Grund, warum ein Verkauf sich um Wochen verzögert. Wir holen sie, bevor jemand danach fragt.
4. Aufbereiten
Fotos bei gutem Licht, aufgeräumte Räume, saubere Grundrisse, ein Exposé mit allen Pflichtangaben nach § 87 GEG. Die genaue Anschrift steht nicht im Netz — sie erfährt, wer sich ausgewiesen hat.
5. Vermarkten
Portale, unsere Interessentenkartei, unsere Websites und — je nach Objekt — der amerikanische Markt rund um Ramstein und Landstuhl. Auf Wunsch verkaufen wir diskret, ganz ohne öffentliches Inserat.
6. Interessenten prüfen
Wer besichtigen will, legt vorher eine Finanzierungsbestätigung vor. So sehen Sie nur Menschen, die den Kaufpreis auch aufbringen können.
7. Verhandeln
Wir führen die Preisgespräche. Das ist der Teil, den Eigentümer am wenigsten mögen — und der über mehrere tausend Euro entscheidet.
8. Notar und Übergabe
Wir prüfen den Kaufvertragsentwurf mit Ihnen, begleiten den Notartermin und erstellen das Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Fotos. Danach ist der Verkauf abgeschlossen, nicht nur unterschrieben.
Was das kostet
Die Provision vereinbaren wir vorher schriftlich. Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerkosten (§§ 656c, 656d BGB). Fällig wird sie erst mit dem notariellen Kaufvertrag — vorher entstehen Ihnen keine Kosten.
Der erste Schritt:
Wert ermitteln lassen oder anrufen unter 06372 80 34 700.