Kostenlose Immobilienbewertung
Was ist Ihre Immobilie wert? Vier kurze Schritte. Danach melden wir uns in der Regel am selben Werktag mit einer belastbaren Einordnung — von einem DEKRA-zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung, kostenfrei und ohne Vorkosten. Wenn Sie lieber sprechen: 06372 80 34 700.
Was Sie bekommen
Eine Einordnung des Werts Ihrer Immobilie, schriftlich und mit Begründung — nicht nur eine Zahl. Wir sagen Ihnen, aus welchen Vergleichsfällen sie sich ergibt, was den Wert in Ihrer Lage hebt und was ihn mindert. Erstellt von Frank Neumann, Immobilienmakler nach § 34c GewO und DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1 Wohnimmobilien, D2 Gewerbeimmobilien).
Was es kostet: nichts
Die Bewertung ist kostenfrei und unverbindlich. Es entstehen keine Vorkosten und keine Verpflichtung, uns zu beauftragen. Entscheiden Sie sich später für einen Verkauf über uns, entsteht eine Vergütung erst mit dem Notarvertrag.
Wie wir rechnen
Nach den Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung: das Vergleichswertverfahren bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen auf Basis tatsächlich beurkundeter Kaufpreise, das Ertragswertverfahren bei vermieteten Objekten und Mehrfamilienhäusern, das Sachwertverfahren, wenn Vergleichsfälle fehlen. Welches Verfahren trägt, hängt am Objekt — das sagen wir Ihnen vorher.
Abgrenzung: kein Verkehrswertgutachten
Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, wie es Gerichte und Finanzämter verlangen, erstellt ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und kostet je nach Objekt einen vierstelligen Betrag. Wenn Sie das brauchen, sagen wir es Ihnen und nennen Ihnen jemanden. Für Verkauf, Erbauseinandersetzung oder die eigene Planung ist unsere Einordnung das passende Werkzeug.
Wann sich eine Bewertung lohnt
- Verkauf: Der Angebotspreis entscheidet über die ersten vier Wochen und damit über den Erlös.
- Erbfall: Miterben brauchen eine Zahl, der alle trauen.
- Scheidung: Für den Zugewinnausgleich muss der Wert belastbar feststehen.
- Schenkung: Sonst setzt das Finanzamt einen pauschalen Wert an, der oft zu hoch liegt.
- Finanzierung: Banken verlangen eine nachvollziehbare Einordnung.
- Einfach wissen wollen, wo man steht — der häufigste Anlass.
Welche Unterlagen helfen
Für den Anfang genügen Baujahr, Wohn- und Grundstücksfläche, Zustand und Lage. Belastbar wird es mit Grundriss, Wohnflächenberechnung, Grundbuchauszug, Energieausweis und einer Liste der Modernisierungen mit Jahreszahlen. Fehlt etwas, besorgen wir die meisten Unterlagen selbst.
Für welche Orte
Wir bewerten entlang der A6 zwischen Saarbrücken und Grünstadt sowie an der A62 bis zum Bostalsee. Zu jedem Ort gibt es eine eigene Seite mit den örtlichen Wertfaktoren — alle Orte im Überblick.
Häufige Fragen zur Immobilienbewertung
Was kostet eine Immobilienbewertung?
Unsere Einordnung ist kostenfrei und unverbindlich. Es entstehen keine Vorkosten und keine Verpflichtung zur Beauftragung. Ein förmliches Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB kostet dagegen je nach Objekt einen vierstelligen Betrag und wird von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt.
Wie lange dauert eine Immobilienbewertung?
Der Termin vor Ort dauert etwa eine Stunde. Die schriftliche Einordnung erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Werktage.
Welche Unterlagen brauche ich für die Bewertung?
Für eine erste Einordnung genügen Baujahr, Wohn- und Grundstücksfläche, Zustand und Lage. Belastbar wird es mit Grundriss, Wohnflächenberechnung, Grundbuchauszug, Energieausweis und einer Liste der Modernisierungen mit Jahreszahlen. Fehlende Unterlagen besorgen wir.
Nach welchem Verfahren wird bewertet?
Nach den Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung: Vergleichswertverfahren bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, Ertragswertverfahren bei vermieteten Objekten und Mehrfamilienhäusern, Sachwertverfahren wenn Vergleichsfälle fehlen.
Muss ich verkaufen, wenn ich bewerten lasse?
Nein. Viele Eigentümer wollen zunächst nur wissen, wo sie stehen. Eine Vergütung entsteht ausschließlich im Verkaufsfall und erst mit dem Notarvertrag.
Wer erstellt die Bewertung?
Frank Neumann, Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GewO und DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1 Wohnimmobilien, D2 Gewerbeimmobilien).
Zum Weiterlesen
5,0 von 5 Sternen aus 22 Google-Bewertungen
Stimmen von Kundinnen und Kunden aus dem gesamten Immobiliengeschäft — Vermietung wie Verkauf.
„Eine 100%ige Weiterempfehlung wenn es um wahrlich anspruchsvolle Premiumimmobilien geht! Die Beratung sowie die Profession von diesem Maklerbüro ist absolut erwähnenswert."
„Sehr freundlicher und professioneller Immobilienmakler. Er unterstützt von Anfang bis Ende und gibt viele nützliche Informationen. Der Kaufprozess ging schnell, stressfrei und sehr einfach über die Bühne."
„Herr Neumann und sein Team standen uns stets freundlich und kompetent zur Seite. Sie waren immer für uns erreichbar und konnten offene Fragen umgehend klären. Absolut empfehlenswert."
Die dargestellten Rezensionen stammen aus unserem öffentlichen Google-Profil. Wir prüfen nicht gesondert, ob die Verfasserinnen und Verfasser unsere Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen haben (§ 5b Absatz 3 UWG).