Zum Inhalt springen
Haus verkaufen Est. 2001
über 100 vorgemerkte Kaufinteressenten 5,0 von 5 aus 22 Google-Bewertungen seit 2001 in der Region kostenlos bewertet in 48 Stunden

Kostenlose Immobilienbewertung

Was ist Ihre Immobilie wert? Vier kurze Schritte. Danach melden wir uns in der Regel am selben Werktag mit einer belastbaren Einordnung — von einem DEKRA-zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung, kostenfrei und ohne Vorkosten. Wenn Sie lieber sprechen: 06372 80 34 700.

Ihr Browser führt kein JavaScript aus. Füllen Sie das Formular unten vollständig aus und senden Sie es ab — oder rufen Sie uns an: 06372 80 34 700.

Was möchten Sie bewerten lassen?

Die Eckdaten

Warum möchten Sie den Wert wissen?

Wie erreichen wir Sie?

Immobilien4you verwendet meine Angaben zur Bearbeitung der angefragten Immobilienbewertung und zur Rückmeldung darauf (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO). Mit dieser Anfrage entsteht kein provisionspflichtiger Maklerauftrag. Sie sind gesetzlich nicht verpflichtet, uns diese Angaben zu überlassen. Name und E-Mail-Adresse brauchen wir für die Bearbeitung über dieses Formular; ohne sie ist die Nutzung nicht möglich. Alle übrigen Angaben sind freiwillig und machen die Einschätzung nur genauer.

Was Sie bekommen

Eine Einordnung des Werts Ihrer Immobilie, schriftlich und mit Begründung — nicht nur eine Zahl. Wir sagen Ihnen, aus welchen Vergleichsfällen sie sich ergibt, was den Wert in Ihrer Lage hebt und was ihn mindert. Erstellt von Frank Neumann, Immobilienmakler nach § 34c GewO und DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1 Wohnimmobilien, D2 Gewerbeimmobilien).

Was es kostet: nichts

Die Bewertung ist kostenfrei und unverbindlich. Es entstehen keine Vorkosten und keine Verpflichtung, uns zu beauftragen. Entscheiden Sie sich später für einen Verkauf über uns, entsteht eine Vergütung erst mit dem Notarvertrag.

Wie wir rechnen

Nach den Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung: das Vergleichswertverfahren bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen auf Basis tatsächlich beurkundeter Kaufpreise, das Ertragswertverfahren bei vermieteten Objekten und Mehrfamilienhäusern, das Sachwertverfahren, wenn Vergleichsfälle fehlen. Welches Verfahren trägt, hängt am Objekt — das sagen wir Ihnen vorher.

Abgrenzung: kein Verkehrswertgutachten

Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, wie es Gerichte und Finanzämter verlangen, erstellt ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und kostet je nach Objekt einen vierstelligen Betrag. Wenn Sie das brauchen, sagen wir es Ihnen und nennen Ihnen jemanden. Für Verkauf, Erbauseinandersetzung oder die eigene Planung ist unsere Einordnung das passende Werkzeug.

Wann sich eine Bewertung lohnt

Welche Unterlagen helfen

Für den Anfang genügen Baujahr, Wohn- und Grundstücksfläche, Zustand und Lage. Belastbar wird es mit Grundriss, Wohnflächenberechnung, Grundbuchauszug, Energieausweis und einer Liste der Modernisierungen mit Jahreszahlen. Fehlt etwas, besorgen wir die meisten Unterlagen selbst.

Für welche Orte

Wir bewerten entlang der A6 zwischen Saarbrücken und Grünstadt sowie an der A62 bis zum Bostalsee. Zu jedem Ort gibt es eine eigene Seite mit den örtlichen Wertfaktoren — alle Orte im Überblick.

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung

Was kostet eine Immobilienbewertung?

Unsere Einordnung ist kostenfrei und unverbindlich. Es entstehen keine Vorkosten und keine Verpflichtung zur Beauftragung. Ein förmliches Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB kostet dagegen je nach Objekt einen vierstelligen Betrag und wird von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt.

Wie lange dauert eine Immobilienbewertung?

Der Termin vor Ort dauert etwa eine Stunde. Die schriftliche Einordnung erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Werktage.

Welche Unterlagen brauche ich für die Bewertung?

Für eine erste Einordnung genügen Baujahr, Wohn- und Grundstücksfläche, Zustand und Lage. Belastbar wird es mit Grundriss, Wohnflächenberechnung, Grundbuchauszug, Energieausweis und einer Liste der Modernisierungen mit Jahreszahlen. Fehlende Unterlagen besorgen wir.

Nach welchem Verfahren wird bewertet?

Nach den Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung: Vergleichswertverfahren bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, Ertragswertverfahren bei vermieteten Objekten und Mehrfamilienhäusern, Sachwertverfahren wenn Vergleichsfälle fehlen.

Muss ich verkaufen, wenn ich bewerten lasse?

Nein. Viele Eigentümer wollen zunächst nur wissen, wo sie stehen. Eine Vergütung entsteht ausschließlich im Verkaufsfall und erst mit dem Notarvertrag.

Wer erstellt die Bewertung?

Frank Neumann, Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GewO und DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1 Wohnimmobilien, D2 Gewerbeimmobilien).

Zum Weiterlesen

5,0 von 5 Sternen aus 22 Google-Bewertungen

Stimmen von Kundinnen und Kunden aus dem gesamten Immobiliengeschäft — Vermietung wie Verkauf.

„Eine 100%ige Weiterempfehlung wenn es um wahrlich anspruchsvolle Premiumimmobilien geht! Die Beratung sowie die Profession von diesem Maklerbüro ist absolut erwähnenswert."
Sascha Seel
„Sehr freundlicher und professioneller Immobilienmakler. Er unterstützt von Anfang bis Ende und gibt viele nützliche Informationen. Der Kaufprozess ging schnell, stressfrei und sehr einfach über die Bühne."
Peter Hoppenheit
„Herr Neumann und sein Team standen uns stets freundlich und kompetent zur Seite. Sie waren immer für uns erreichbar und konnten offene Fragen umgehend klären. Absolut empfehlenswert."
Daniel Gräsel

Die dargestellten Rezensionen stammen aus unserem öffentlichen Google-Profil. Wir prüfen nicht gesondert, ob die Verfasserinnen und Verfasser unsere Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen haben (§ 5b Absatz 3 UWG).

Sie denken über einen Verkauf nach?

Erster Schritt ist immer derselbe: wissen, was die Immobilie wert ist.

Wert ermitteln lassen 06372 80 34 700 anrufen