Ratgeber für Verkäufer
Unterlagen für den Immobilienverkauf
Frank Neumann, Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c GewO · Immobilien4you · Stand: 12.10.2026
Ein Kaufinteressent mit Finanzierung braucht Unterlagen — und seine Bank auch. Wer sie erst besorgt, wenn danach gefragt wird, verliert Wochen. In dieser Zeit springen Käufer ab.
Immer erforderlich
- Aktueller Grundbuchauszug
- Flurkarte / Liegenschaftskarte
- Grundrisse aller Geschosse
- Wohnflächenberechnung
- Energieausweis (siehe eigener Beitrag)
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Nachweise über Modernisierungen der letzten Jahre
Zusätzlich bei Eigentumswohnungen
- Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
- Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre
- Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
- Höhe der Instandhaltungsrücklage
- Hausgeld und Verwaltervertrag
Zusätzlich bei vermieteten Objekten
- Mietverträge und Nachträge
- Aufstellung der Mieteinnahmen und Nebenkosten
- Kautionsnachweise
Was fehlt, holen wir bei Grundbuchamt, Katasteramt, Bauamt und Verwaltung. Das gehört zu unserer Arbeit und ist kein Zusatzauftrag.
Woher Sie welche Unterlage bekommen
| Unterlage | Stelle | Dauer und Kosten |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Grundbuchamt beim Amtsgericht | wenige Tage, einstelliger bis niedriger zweistelliger Betrag |
| Flurkarte / Liegenschaftskarte | Katasteramt oder Vermessungsamt | wenige Tage, geringe Gebühr |
| Baulastenverzeichnis | Bauaufsichtsbehörde des Kreises | ein bis drei Wochen |
| Bauakte, Grundrisse, Baugenehmigung | Bauamt der Gemeinde | Einsicht nach Termin, Kopien gegen Gebühr |
| Energieausweis | Aussteller nach § 88 GEG | Verbrauchsausweis wenige Tage, Bedarfsausweis länger |
| Teilungserklärung, Protokolle, Hausgeld | Hausverwaltung | je nach Verwaltung Tage bis Wochen |
Die meisten dieser Unterlagen besorgen wir für Sie. Das ist kein Entgegenkommen, sondern
Eigeninteresse: Ein Verkauf, der an fehlenden Papieren hängt, kostet alle Beteiligten Zeit.
Was Käufer tatsächlich zuerst sehen wollen
In der Praxis fragen Interessenten in dieser Reihenfolge: Grundriss, Energieausweis,
Baujahr und Modernisierungen, Nebenkosten, Grundstücksgröße. Wer diese fünf Dinge beim ersten
Kontakt liefern kann, bleibt im Gespräch. Wer sie nachreichen muss, verliert Interessenten an
das nächste Angebot.
Der Unterschied zwischen vollständig und belastbar
Vollständig heißt: Alles ist da. Belastbar heißt: Es stimmt auch. Die häufigsten Abweichungen,
die uns begegnen:
- Wohnfläche — oft aus alten Unterlagen übernommen und nach Umbauten nie
korrigiert. Eine falsche Wohnflächenangabe im Kaufvertrag ist ein Haftungsrisiko für den
Verkäufer. - Anbauten ohne Genehmigung — Wintergarten, Carport, ausgebautes Dachgeschoss.
Sie stehen im Grundriss, aber nicht in der Bauakte. Das fällt spätestens der Bank des Käufers
auf. - Baujahr — bei mehrfach erweiterten Häusern gibt es mehrere, und für den
Energieausweis zählt ein bestimmtes.
Wir prüfen das vor der Vermarktung, nicht in der Besichtigung.
Die Unterlagen gehören zur Bewertung
Eine Werteinordnung ohne Unterlagen bleibt eine Schätzung. Mit Grundriss,
Wohnflächenberechnung, Grundbuchauszug und einer Liste belegter Modernisierungen wird daraus
eine Zahl, mit der sich arbeiten lässt. Kostenlose Einordnung
anfragen — fehlende Unterlagen sind dabei kein Hindernis, wir besorgen sie.
Immobilienbewertung in Ihrem Ort
Was den Wert vor Ort bestimmt, steht auf der jeweiligen Ortsseite — kostenfreie Einordnung überall im Gebiet: