Immobilienbewertung bei Scheidung
Zugewinnausgleich, Stichtage, Übernahme oder Verkauf — ein belastbarer Wert verhindert den teuersten Fehler: den Streit.
Zur SeiteDer Anlass bestimmt, welche Bewertung Sie brauchen. Eine Scheidung verlangt einen Wert zum Stichtag, das Finanzamt rechnet nach eigenen Regeln, vor dem Hauskauf zählt der Blick auf Mängel und Preisfallen. Wer nur „eine Zahl“ bestellt, ohne den Anlass zu klären, bezahlt am Ende oft zweimal.
Auf den folgenden Seiten steht je Anlass, worauf es ankommt, wie die Bewertung abläuft — und ehrlich abgegrenzt, wann ein förmliches Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB nötig ist, das wir vermitteln. Der Einstieg ist immer gleich: die kostenlose Werteinschätzung oder ein Anruf unter 06372 80 34 700.
Die drei Begriffe werden im Alltag durcheinandergeworfen, meinen aber drei verschiedene Dinge.
Die Werteinschätzung des Maklers beruht auf Vergleichspreisen, Angebotslage und Ortskenntnis. Sie ist kostenlos, schnell und für den Verkauf meist ausreichend. Vor Gericht oder beim Finanzamt hat sie kein Gewicht.
Die ausführliche Wertermittlung geht tiefer: Sie dokumentiert Zustand, Ausstattung und Berechnungsweg schriftlich und eignet sich, wenn mehrere Beteiligte eine nachvollziehbare Grundlage brauchen — etwa Geschwister in einer Erbengemeinschaft, die sich einigen wollen.
Das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erstellt ein öffentlich bestellter oder zertifizierter Sachverständiger. Es ist das einzige Papier, das vor Gericht und gegenüber Behörden Bestand hat. Es kostet entsprechend und dauert mehrere Wochen. Wir erstellen es nicht selbst, sondern vermitteln an Sachverständige, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten.
Für eine belastbare Einschätzung benötigen wir Grundbuchauszug oder Flurstücksnummer, Wohnfläche und getrennt davon die Nutzfläche, Baujahr, Angaben zu Heizung und Fenstern sowie den Energieausweis, falls vorhanden. Fehlt etwas, besorgen wir es. Den Termin vor Ort ersetzt kein Online-Rechner: Zustand, Grundriss und Lage im Ort sehen wir erst, wenn wir davorstehen.
Zugewinnausgleich, Stichtage, Übernahme oder Verkauf — ein belastbarer Wert verhindert den teuersten Fehler: den Streit.
Zur SeiteDas Finanzamt rechnet pauschal und oft zu hoch. § 198 BewG erlaubt den Gegenbeweis — und Miterben brauchen ohnehin eine Zahl, der alle trauen.
Zur SeitePauschal 2 % AfA — oder die tatsächliche Restnutzungsdauer? Bei Altbauten liegt hier oft vierstelliges Steuerpotenzial pro Jahr.
Zur SeitePauschal festgestellte Grundsteuerwerte können den Marktwert weit übersteigen. Ab 40 Prozent Abweichung zählt der Gegenbeweis.
Zur SeiteAngebotspreis ist nicht Marktwert. Vor dem Notartermin zählt der nüchterne Blick auf Preis, Zustand und Folgekosten.
Zur SeiteErster Schritt ist immer derselbe: wissen, was die Immobilie wert ist.