Ratgeber für Verkäufer
Immobilienbewertung bei Scheidung
Frank Neumann, Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c GewO · Immobilien4you · Stand: 12.10.2026
Gehört zum Vermögen eines Ehepaars eine Immobilie, wird sie beim
Zugewinnausgleich zur zentralen Position. Anders als bei Bankguthaben steht der Wert nicht
irgendwo geschrieben — er muss ermittelt werden. Und zwar meist zweimal.
Warum zwei Werte gebraucht werden
Der Zugewinn ist die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen. Für eine Immobilie, die schon
vor der Ehe gehörte oder während der Ehe geerbt wurde, braucht es deshalb:
- den Wert zum Stichtag des Anfangsvermögens — Eheschließung oder Erwerb,
- den Wert zum Stichtag des Endvermögens — Zustellung des Scheidungsantrags.
Werte aus der Vergangenheit lassen sich rückwirkend ermitteln, über die damaligen
Vergleichspreise und Bodenrichtwerte. Das ist aufwendiger als eine aktuelle Einschätzung, aber
möglich.
Was den Wert in dieser Situation beeinflusst
- Bestehende Finanzierung. Für den Zugewinn zählt der Wert der Immobilie; die
Restschuld steht als eigene Position daneben. Beides nicht zu vermischen erspart Streit. - Wer im Haus wohnt. Bewohnt ein Ehegatte die Immobilie weiter, ändert das den
Wert nicht — wohl aber die praktische Lage, etwa bei einer späteren Verwertung. - Modernisierungen während der Ehe. Sie erhöhen den Endwert und sind deshalb
regelmäßig ein Thema. Belege helfen hier beiden Seiten. - Zuwendungen aus dem Familienkreis. Ein Grundstück von den Schwiegereltern
gehört in der Regel zum Anfangsvermögen des beschenkten Ehegatten. Wie das rechtlich gewertet wird,
klärt Ihr Anwalt.
Eine Bewertung oder zwei?
Am günstigsten und schnellsten ist eine gemeinsam beauftragte Einordnung, der beide Seiten
zustimmen. Das setzt voraus, dass noch Gesprächsbasis besteht — ist sie vorhanden, spart es Geld
und Monate.
Wo das nicht geht, beauftragt häufig jede Seite ihre eigene Bewertung, und am Ende entscheidet
ein gerichtlich bestellter Sachverständiger. Dessen Gutachten kostet vierstellig und wird von der
Partei getragen, die unterliegt oder nach Quote. Wer diesen Weg vermeiden kann, sollte es tun.
Was wir leisten
Eine nachvollziehbare Werteinordnung durch einen DEKRA-zertifizierten Sachverständigen für
Immobilienbewertung — auf Wunsch für beide Seiten gemeinsam, damit niemand das Gefühl hat, der
andere habe „seinen“ Gutachter geholt. Entscheiden Sie sich für den Verkauf, begleiten wir ihn.
Wir beraten nicht zum Familienrecht. Welche Ansprüche bestehen, wie der
Zugewinn berechnet wird und was im Einzelfall gilt, sagt Ihnen Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt.
Wir liefern die Zahl, mit der dort gerechnet wird.
Ein praktischer Hinweis zum Zeitpunkt
Eine Immobilie unter Zeitdruck zu verkaufen, kostet regelmäßig Geld. Wer früh weiß, was sie
wert ist, kann in Ruhe entscheiden, ob verkauft, übernommen oder zunächst vermietet wird.
Werteinordnung anfragen — kostenfrei, unverbindlich und
vertraulich.
Immobilienbewertung in Ihrem Ort
Was den Wert vor Ort bestimmt, steht auf der jeweiligen Ortsseite — kostenfreie Einordnung überall im Gebiet: